Satz von 4 städtischen Grundstücken mit einer Gesamtfläche von 1.742 m2 an der TF-28 in Valle San Lorenzo, Arona. Nahe gelegene Grundstücke im Zentrum der Stadt Laut aktuellem PGOU befindet sich ein Teil der Grundstücke in Zone 2, Typologie, Blöcke mit zwei geordneten Häuserfronten, mit einer Mindestgrundstücksgröße von 100 m2, einer Mindestfront von 5 m und einer bebaubaren Tiefe von 15 m, wobei im Erdgeschoss bis zu 25 m zulässig sind, wenn es nicht für Wohnzwecke (gewerblich) bestimmt ist. Maximale Höhe 10 m (3 Stockwerke, Erdgeschoss + 2). Wohnen, Gewerbe, Lager, Büros, Dienstleistungen, Geräte, Werkstätten bis 10 PS und Garagen.
Zone 3, wie im Bebauungsplan für die oben beschriebene Zone 2 vorgesehen, mit Ausnahme der Typologie, da in Zone 3 die zulässige Typologie Gebäude nach Straßenausrichtung geordnet ist.
Der Preis beinhaltet keine Steuern und Kosten des Verkaufs.